Kassen-Meldepflicht beim Finanzamt auf 2025 verschoben

Durch die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO wurde festgelegt, dass die TSE-Kassen beim Finanzamt angemeldet werden müssen.

Start der TSE Meldepflicht

Laut BMF Schreiben des Bundesfinanzministeriums beginnt die Mitteilungsplicht der TSE-Kassen zum 01.01.2025

Das elektronische Mitteilungsverfahren der Finanzämter wird ab dem 1. Januar 2025 als Elster-Lösung zur Verfügung stehen.
Meldepflichtig werden die Vorgänge Anmeldung, Abmeldung, Änderung/Korrektur des Kassensystems.
Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten.

Auf der FAQ Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie viele weitere Hinweise und Informationen zur Kassensicherheitsverordnung.